Offener Brief des CDU-Ortsunion-Vorsitzenden Walter von Göwels an Herrn Prof. Thamer
Sehr geehrter Herr Prof. Thamer,
mit diesem offenen Brief wende ich mich in meiner Eigenschaft als Mandatsträger in der Bezirksvertretung Münster-Ost (BV Ost) an Sie. Im Bereich der BV Ost liegen u.a. die Agnes- Miegel-Str., der Heinrich-Lersch-Weg, der Castelleweg und der Stehrweg. Alle vier Straßen sind zur Zeit Gegenstand in der Umbenennungsdiskussion unserer Stadt. Am 23.08.2012 wird die BV Ost voraussichtlich über die Umbenennung dieser vier Straßen entscheiden. Die CDUFraktion in der BV Ost prüft derzeit sehr intensiv die dazugehörigen Vorlagen und das weiter vorliegende Material. Aus gegebenem Anlass lenke ich jetzt Ihre Aufmerksamkeit auf die Angelegenheit Hermann Stehr.
In der Beschlussvorlage V/385/2012 für die BV Ost wird als ein zentrales Element der Begründung für die Umbenennung des Stehrwegs aufgefilhrt, dass Hermann Stehr "aktiv in Bücherverbrennungen verstrickt war." Diese Behauptung ist von der Kommission Straßennamen aufgestellt und an verschiedenen Stellen veröffentlicht worden.
Ich verweise hier u.a. auf die Ausstellung "Ehre, wem Ehre gebührt?!" in der Bürgerhalle des Rathauses und den Informationen im Internet auf der Homepage der Stadt Münster. Darüber hinaus haben Sie diese Behauptung auch öffentlich in der Informationsveranstaltung für den Stadtbezirk Ost am 26.01.2012 aktiv vertreten. Während der Informationsveranstaltung wurde aus dem Publikum zu dieser Behauptung lautstark Protest geäußert. Sie sind jedoch bei Ihrer Meinung geblieben und haben dies mit der eindeutigen Quellenlage begründet. Auf Nachfragen aus dem Publikum konnten Sie die betreffende Quelle nicht genau benennen, haben jedoch auf den Katalog einer Ausstellung verwiesen.
Im Nachgang dieser Informationsveranstaltung haben mich die vehementen Bürgerproteste sehr nachdenklich gestimmt. Ich habe deshalb mit eigenen Recherchen begonnen. Materialfunde im Internet haben zunächst einmal ergeben, dass die Behauptung einer aktiven Verstrickung in Bücherverbrennungen von Hermann Stehr erstmalig in Münster im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion aufgetreten ist und damit auf die Kommission Straßennamen und insbesondere auf Ihre Person zurückzuführen ist. Weitere Recherchen im wissenschaftlichen Bereich haben keinen Beleg für Ihre Behauptung ergeben. Ganz im Gegenteil hat mich beispielsweise Prof. Dr. Peter Sprengel (FU Berlin) darauf hingewiesen, dass Hermann Stehr eine Beteiligung abgelehnt habe.
Aufgrund dieser Sachlage habe ich mich mit einer E-Mail am 04.03.2012 an Sie gewendet und um genaue Benennung der von Ihnen angesprochenen Quelle gebeten. Erst nach einer Erinnerung am 29.03.2012 haben Sie mir die folgende Quelle benannt:
"Das war ein Vorspiel nur •••"
Bücherverbrennungen Deutschland 1933: Voraussetzungen und Folgen
Ausstellung der Akademie der Künste vom 8. Mai bis 3. Juli 1983
Medusa- Verlag
Berlin- Wien 1983
In dem Buch bzw. Katalog zu dieser Ausstellung wird im Personenregister in Bezug auf Hermann Stehr auf sieben Stellen verwiesen. Davon sind sechs Stellen zu vernachlässigen. Eine Stelle (S. 41) geht jedoch auf eine mögliche Beteiligung von Hermann Stehr an Bücherverbrennungen ein. Grundlage dieser Stelle ist die Aufforderung des Leiters des Hauptamtes für Presse und Propaganda der Deutschen Studentenschaft vom 06.04.1933, in der Hermann Stehr um eine schriftliche Befürwortung der Bücherverbrennungen bis zum 10.04.1933 gebeten worden ist. Mit Schreiben vom 11.04.1933 hat Hermann Stehr dieses Ansinnen aus Termingründen abgelehnt. Zur Verdeutlichung habe ich diesem Brief einen Abzug aus dem Buch von Gerhard Sauder (Die Bücherverbrennung, München und Wien 1983, S. 84) beigelegt. Die von Ihnen angesprochene Stelle im Katalog ist ebenfalls eindeutig, wenn auch nur indirekt.
Dort heißt es: " ... bedauern Hermann Stehr und Joseph Magnus Wehner wenigstens, daß die Frist zu knapp sei."
Somit entspricht Ihre Behauptung einer aktiven Verstrickung von Hermann Stehr in Bücherverbrennungen nach dem aktuellen Stand der historischen Forschung nicht der Wahrheit. Das Zustandekommen Ihrer Behauptung ist für mich demnach nicht zu erklären.
Genauso wenig ist für mich nachvollziehbar, dass die weiteren Beteiligten aus Politik und Verwaltung in der "Kommission Straßennamen" hiervon nicht profunde Kenntnis bekommen
haben.
Sehr geehrter Herr Prof. Thamer,
als gewählter Mandatsträger der BV Ost bin ich an meinen Eid gebunden, Schaden von meinem Stadtbezirk fernzuha1ten. Mit einer widerspruchslosen Akzeptanz Ihrer Behauptung, Hermann Stehr sei aktiv in Bücherver-brennungen verstrickt, würde der gute Ruf unseres Stadtbezirks Schaden nehmen und der Wissenschaftsstandort Münster in seiner Reputation beschädigt werden. In diesem Zusammenhang bin ich von Juristen darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir uns als Bezirksvertreter bei einer bedenkenlosen Übernahme Ihrer Behauptung ggf. strafbar machen (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, §189 StGB).
Selbstverständlich wird die CDU-Fraktion in der BV Ost ihre umfängliche Prüfung aller relevanten Sachverhalte weiter fortsetzen. Sollten Sie in diesem Zusammenhang einen sachlichen Hinweis bzw. eine Erklärung zu Ihrer Behauptung haben, so sehen wir dieser gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter von Göwels